
Zustifter*in werden
Was ist eine Zustiftung?
Mit einer Zustiftung erhöhen Sie unser Stiftungsvermögen. Für eine Zustiftung gilt, dass die gestiftete Summe in vollem Umfang erhalten bleiben muss. Nur die Erträge aus dem Stiftungsvermögen (Gründungskapital und Zustiftungen) dürfen jährlich für den Stiftungszweck verwendet werden. Zustiftungen können aus Geld oder Sachleistungen (z.B. Immobilien) bestehen. Eine Zustiftung ist ab einem Betrag von 5.000 Euro möglich.
Für Spenden und Zustiftungen an rechtsfähige und treuhänderische Stiftungen gewährt der Staat zusätzliche Höchstbeträge beim Sonderausgabenabzug. Das ist bis zu einem Betrag von 1 Mio. Euro möglich, verteilt über zehn Jahre.Wir beraten Sie gerne, worauf Sie achten sollten.
Einen Vordruck für einen Zustiftungsvertrag können Sie bei uns anfordern oder selber herunterladen und ausdrucken.
Kann ich per Testament zustiften?
Sie können auch zustiften, indem Sie unsere Stiftung in Ihrem Testament bedenken. Wenn Sie die Stiftung als Erbin einsetzen, so tritt die Stiftung Ihre Rechtsnachfolge an. Wenn Sie uns mit einem Vermächtnis bedenken, entsteht ein Anspruch unsererseits auf die von Ihnen festgelegte Summe gegenüber Ihren Erben. Es wird keine Erbschaftssteuer fällig. Sprechen Sie uns bei Interesse und für weitere Informationen gerne an!